OPENION-Flyer mit der Aufschrift Demokratie braucht Haltung
DKJS/ Evi Blink

Verpflichtung gegen Neutralität und zur Demokratie

Kurt Edler, ehemaliger Vorsitzender der Deutschen Gesellschaft für Demokratiepädagogik (DeGeDe), über das Missverständnis von politischer Neutralität an Schulen und den Beutelsbacher Konsens.

Darf eine Lehrkraft den Schülerinnen und Schülern gegenüber eine politsiche Meinung vertreten? Das darf sie nicht nur, sie ist sogar dazu verpflichtet, sagt Kurt Edler, ehemaliger Vorsitzender der Deutschen Gesellschaft für Demokratiepädagogik und bis 2015 Refe­ratsleiter am Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung. Und zwar im Sinne der demokratischen Grundrechte: Lehrkräfte sind durch das Schulgesetz, den staatlichen Auftrag zu verfassungskonformer Bildung an Schulen, ganz offiziell dazu verpflichtet, sich bei den Themen Demokratie und Menschenrechte deutlich gegen Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und diskriminierende Positionen zu bekennen. Im Zweifel bedeutet das auch, dass sie sich mit der Pflicht zu demokratischer Parteilichkeit gegen die Positionen bestimmter Parteien äußern dürfen. „Lehrer dürfen nicht neutral sein“, so Edler im Interview mit der TAZ Nord. Das geböte schon allein die Fairness in einer Diskussion, in der man die Position des Gesprächspartners kennen müsse.

Eine unerlaubte Einflussnahme ist es nur, wenn die Lehrkraft einseitig argumentiert, Informationen zurückhält oder Bewertungen vorwegnimmt. Diese Grundsätze sind im Beutelsbacher Konsens von 1967 verankert, der bis heute die Prinzipien der politischen Bildung beeinflusst. Klar festgehalten ist darin, dass den Schülerinnen und Schülern keine Meinungen indoktriniert werden darf und sie nicht daran gehindert werden dürfen, eine eigene Haltung zu entwickeln. Um schlussendlich eine politische Mündigkeit zu erlangen, ist es notwendig, alle relevanten Positionen eines Diskurses zu kennen und diese offen und kontrovers zu diskutieren. Das Kennenlernen von unterschiedlichen Meinungen ist im Sinne des Kontroversitätsgebots daher sogar unumgänglich.

Was das nun für Lehrkräfte im Umgang mit Parteien wie der Afd bedeutet, wann sie ihre Meinungen äußern oder eher in den Hintergrund stellen und welche Äußerungen (auch von Schülerinnen und Schülern) die Linie zur Strafbarkeit überschreiten, ist hier im Interview mit Kurt Edler vom 2. Oktober 2018 zu lesen.

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