Jugendbeteiligung und Demokratiebildung sind die Grundlagen zeitgemäßer Jugendarbeit
Bild: DKJS / Stefanie Habben

Jugendarbeit dient der Demokratiebildung

Das neue Jugendförder- und Beteiligungsgesetz in Berlin soll junge Menschen in ihrem eigenverantwortlichen und politischen Handeln unterstützen.

Der Berliner Senat für Bildung, Familie und Jugend unter Sandra Scheeres hat ein neues Gesetz zur Förderung der Jugendarbeit auf den Weg gebracht. Mit dem Ziel, Demokratiebildung und Beteiligung junger Menschen in Berlin zu stärken, sollen Angebote neu strukturiert und gefestigt werden. Um die Mitbestimmung von Kindern und Jugendlichen zu fördern, wurden diese bereits im Vorfeld in die Planung einbezogen. Auch im Laufe der Umsetzung sollen sie aktiv miteinbezogen werden.

Im Rahmen des neuen Gesetzes werden zudem erstmals fachliche Standards für Formen der Jugendarbeit festgelegt, um die Verfügbarkeit entsprechender Angebote in allen Berliner Bezirken zu gewährleisten:

  1. standortgebundene offene Jugendarbeit (z. B. Jugendclubs, Abenteuerspielplätze),
  2. standortungebundene offene Jugendarbeit (z. B. Festivals, Rock- und HipHop-Mobile),
  3. Erholungsfahrten und -reisen, internationale Begegnungen,
  4. Unterstützung der Beteiligung junger Menschen (z. B. selbstverwaltete Projekte),
  5. Gruppenbezogene, curricular geprägte Jugendarbeit (z. B. Seminare).

Das Jugendförder- und Beteiligungsgesetz wurde Anfang Juni 2019 vom Abgeordnetenhaus endgültig beschlossen, am 1. Januar 2020 wird es in Kraft treten. Für dessen Umsetzung erhalten die Berliner Bezirke in den nächsten vier Jahren zusätzliche 25 Millionen Euro.

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