Keine Räume für Rechtsextremisten

Wie sich Kommunen, Vermieter und Veranstalter gegen rechtsextreme Events und Störungen wehren können.

Ein buntes Stadtfest wird durch das Auftauchen von rechtsextremen Personen gestört und der Vermieter einer Veranstaltungshalle erfährt zu spät, dass in seinen Räumlichkeiten eine rechtsextreme Versammlung stattfinden soll. Sowas passiert leider immer wieder und Veranstalter und Vermieter fühlen sich häufig machtlos in diesen Situationen. Schließlich sind öffentliche Veranstaltungen doch auch für alle öffentlich und das Recht, etwas anzumieten, haben diese Gruppen auch – oder? Es gibt mehrere Möglichkeiten, wie sich Kommunen, Vermieter und Veranstalter verhalten und rechtlich absichern können, um sich vor ungebetenen Gästen zu schützen und ungewollte Events zu verhindern.

Die Mobile Beratung gegen Rechtsextremismus (MBR) bietet in ihren Publikationen konkrete Lösungen und Tipps, was bereits im Vorfeld von Veranstaltungen getan werden kann. Dazu zählen Handlungsstrategien für Kommunen, die mit rechtsextremen Anmietungsversuchen öffentlich-rechtlicher Räume konfrontiert sind sowie Handreichungen für Vermieterinnen und Vermieter, die Rechtsextremen keine Plattform und keinen Raum geben wollen. Wie Veranstaltende agieren können, wenn Rechtsextreme ihre öffentliche Veranstaltung vereinnahmen und welche Maßnahmen vorher und währenddessen zu ergreifen sind, erläutert die Handlungsempfehlung „Feste feiern ohne Nazis“.

Die Mobile Beratung gegen Rechtsextremismus Berlin berät und unterstützt Jugendeinrichtungen und Schulen, zivilgesellschaftliche Initiativen und Netzwerke, Vereine, Verbände, Einzelpersonen und Akteure aus Politik und Verwaltung in ihrem Engagement gegen Rechtsextremismus und Diskriminierung. Ziel ist es, eine gelebte demokratische Kultur zu etablieren. Mehr Informationen und Angebote der MBR.

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